Führerscheinentzug wegen Punkten

Ihr Punktekonto ist voll? Ihr Führerschein ist weg oder bedroht und eine MPU steht Ihnen bevor? Wenn Sie als Betroffener nachvollziehen wollen, warum Ihr Führerschein weg oder gefährdet ist, erhalten Sie hier bei KLARO Antworten und Hintergrundinformationen zu oft gestellten Fragen:

  • Warum erhalte ich keine Verwarnung und kann wie andere einen Punkteabbaukurs machen, sondern soll jetzt zur MPU?  …mehr
  • Ist eine MPU wegen Punkten leichter zu bestehen, als eine MPU wegen Drogen oder Alkohol?…mehr
  • Wie kriege ich raus, was in der MPU gegen mich vorliegt und wann ich wo zu schnell gefahren bin?  …mehr
  • Für was kann man alles Punkte bekommen?  …mehr
  • Wann werden meine Punkte wieder gelöscht?  …mehr

 

Punkte in Flensburg – Ab wann droht eine MPU?

Eine Verwarnung erhalten Sie, wenn Sie 8 Punkte auf Ihrem Konto haben. Ab 14 Punkten müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen und ab 18 Punkten wird Ihr Führerschein für mindestens 6 Monate eingezogen. Vor der Wiedererteilung müssen Sie auf jeden Fall zur MPU.

Sollten Sie innerhalb eines kurzen Zeitraumes häufiger wegen Geschwindigkeitsübertretungen oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung aufgefallen sein, könnte es Ihnen passieren, dass Sie bereits mit 8 Punkten eine MPU absolvieren müssen.

zurück

Ist eine MPU wegen Punkten leichter zu bestehen als eine MPU wegen Drogen oder Alkohol?

Entgegen der allgemeinen Meinung ist das Bestehen einer MPU wegen Punkten nicht leichter als bei Alkohol- oder Drogenverstößen, sondern manchmal sogar schwerer. Warum? Sie können nicht mit medizinischen Abstinenznachweisen belegen, dass Sie Ihre Lebensweise geändert haben. Alles kommt auf das psychologische Gespräch an. …mehr

zurück

Wieviele Punkte habe ich? Was liegt in Flensburg über mich vor?

Wenn Sie genauere Informationen über Ihre gesammelten Punkte benötigen, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden. Das Bundesamt in Flensburg kann Ihnen genau sagen, wann Sie welche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und welche Einträge über Sie gespeichert sind.

Sie haben die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, einen Antrag auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie   hier

Fügen Sie dem ausgefüllten Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises bei oder lassen Sie sich Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf einem Amt beglaubigen. Sie bekommen die Antwort kostenlos per Post zugesandt.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion haben, können Sie den Antrag auch online anfordern.

zurück

Wofür bekomme ich Punkte?

Punkte bekommen Sie für größere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr. Dazu gehören:

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Überfahren von roten Ampeln
  • Handybenutzung während der Fahrt
  • Überfahren von Stopp-Schildern
  • Fahrzeugmängel (z. B. abgefahrene Reifen, kaputte Bremsen oder Scheinwerfer)
  • Fehlender Versicherungsschutz
  • Unerlaubtes Überholen
  • Benutzung des Standstreifens auf der Autobahn
  • Missachtung des Mindestabstandes
  • Mitnehmen von Kindern ohne Kindersitz

Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab 40 Euro werden mit 1 bis 4 Punkten bewertet. Straftaten, wie das Fahren unter Alkohol oder Drogen, werden mit 5 bis 7 Punkten taxiert. zurück

Wann werden meine Punkte wieder gelöscht?

  • Bei einer Ordnungswidrigkeit beginnt die Tilgungsfrist nach 2 Jahren.
  • Bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, beginnt die Tilgungsfrist nach 5 Jahren.
  • Erst nach 10 Jahren beginnt die Tilgungsfrist bei Straftaten in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen oder bei der Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Die Tilgung der Punkte erfolgt nur, wenn Sie innerhalb dieser Frist keine weiteren Verkehrsverstöße begehen. Ansonsten verzögert sich die Tilgung.

Dies soll sich 2013 vielleicht ändern. Es ist im Gespräch, dass dann alle Verstöße einzeln und unabhängig voneinander verjähren. Auch das Punktesystem an sich soll im Zusammenhang mit diesen Plänen reformiert werden. Die Änderungen ab Ende 2013

zurück

 Weitere Informationen finden Sie unter:

Das psychologische Gepräch                MPU-Infomationen

MPU-Vorbereitung