Führerscheinentzug wegen Punkten

Ihr Punktekonto ist voll? Ihr Führerschein ist weg oder bedroht und eine MPU steht Ihnen bevor? Wenn Sie als Betroffener nachvollziehen wollen, warum Ihr Führerschein weg oder gefährdet ist, erhalten Sie hier bei KLARO Antworten und Hintergrundinformationen zu oft gestellten Fragen:

  • Warum erhalte ich keine Verwarnung und kann wie andere einen Punkteabbaukurs machen, sondern soll jetzt zur MPU?  …mehr
  • Ist eine MPU wegen Punkten leichter zu bestehen, als eine MPU wegen Drogen oder Alkohol?…mehr
  • Wie kriege ich raus, was in der MPU gegen mich vorliegt und wann ich wo zu schnell gefahren bin?  …mehr
  • Für was kann man alles Punkte bekommen?  …mehr
  • Wann werden meine Punkte wieder gelöscht?  …mehr

 

Punkte in Flensburg – Ab wann droht eine MPU?

Eine kostenpflichtige Verwarnung erhalten Sie, wenn Sie 4-5 Punkte auf Ihrem Konto haben. Einmal in 5 Jahren haben Sie die Möglichkeit 1 Punkt abzubauen durch freiwillige Teilnahme an einem Punkteabbauseminar. Ab 6-7 Punkten können Sie kein Punkteabbauseminar mehr machen. Sie bekommen eine kostenpflichtige Verwarnung, dass Sie bei 8 Punkten Ihren Führerschein abgeben müssen. Ab 8 Punkten wird Ihr Führerschein für mindestens 6 Monate eingezogen. Vor der Wiedererteilung müssen Sie auf jeden Fall zur MPU.

Sollten Sie innerhalb eines kurzen Zeitraumes häufiger wegen Geschwindigkeitsübertretungen oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung aufgefallen sein, könnte es Ihnen passieren, dass Sie bereits mit 5 Punkten eine MPU absolvieren müssen.

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Ist eine MPU wegen Punkten leichter zu bestehen als eine MPU wegen Drogen oder Alkohol?

Entgegen der allgemeinen Meinung ist das Bestehen einer MPU wegen Punkten nicht leichter als bei Alkohol- oder Drogenverstößen, sondern manchmal sogar schwerer. Warum? Sie können nicht mit medizinischen Abstinenznachweisen belegen, dass Sie Ihre Lebensweise geändert haben. Alles kommt auf das psychologische Gespräch an. …mehr

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Wieviele Punkte habe ich? Was liegt in Flensburg über mich vor?

Wenn Sie genauere Informationen über Ihre gesammelten Punkte benötigen, können Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt wenden. Das Bundesamt in Flensburg kann Ihnen genau sagen, wann Sie welche Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben und welche Einträge über Sie gespeichert sind.

Sie haben die Möglichkeit, beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, einen Antrag auf Auskunft aus dem Bundeszentralregister zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie   hier

Fügen Sie dem ausgefüllten Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises bei oder lassen Sie sich Ihre Unterschrift auf dem Antrag auf einem Amt beglaubigen. Sie bekommen die Antwort kostenlos per Post zugesandt.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis mit Onlinefunktion haben, können Sie den Antrag auch online anfordern.

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Wofür bekomme ich Punkte?

Punkte bekommen Sie für größere Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr. Dazu gehören:

  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Überfahren von roten Ampeln
  • Handybenutzung während der Fahrt
  • Überfahren von Stopp-Schildern
  • Fahrzeugmängel (z. B. abgefahrene Reifen, kaputte Bremsen oder Scheinwerfer)
  • Fehlender Versicherungsschutz
  • Unerlaubtes Überholen
  • Benutzung des Standstreifens auf der Autobahn
  • Missachtung des Mindestabstandes
  • Mitnehmen von Kindern ohne Kindersitz

Schwere Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 Punkt geahndet, sehr schwere Verstöße mit 2 Punkten und Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis mit 3 Punkten. Zu Letzterem gehören auch Drogen- und Trunkenheitsfahrten. zurück

Wann werden meine Punkte wieder gelöscht?

  • Seit Mai 2014 werden Punkte nach feststehenden Fristen gelöscht- auch dann, wenn innerhalb der Frist weitere Punkte dazugekommen sind
  • Bei Ordnungswidrigkeiten für die Sie 1 Punkt bekommen haben, wird der Punkt nach 2,5 Jahren gelöscht
  • Bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, für die Sie 2 Punkte bekommen haben und die vielleicht mit einem Fahrverbot einhergingen dauert es 5 Jahre.
  • Erst nach 10 Jahren verfallen die 3 Punkte für Straftaten, die mit Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis einhergingen, dazu gehören z.B. entsprechende Alkohol- und Drogenfahrten.

 

 

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 Weitere Informationen finden Sie unter:

Das psychologische Gepräch                MPU-Infomationen

MPU-Vorbereitung